Auszahlung auf fremdes Konto

  • Der Berechtigte möchte, dass der auszuzahlende Betrag nicht auf sein, sondern auf das Konto von x gezahlt werden soll. Seht Ihr da ein Problem? (An der Berechtigung des Antragstellers gibt es keinen Zweifel.)

    Eigentlich muss mir doch egal sein, auf welches Konto ich auszahle und warum nicht auf das Konto des Berechtigten, oder?

  • Da ich nicht weiß, ob dadurch Zwangsvollstreckungsgläubiger oder Insolvenzgläubiger geschädigt werden, wäre mir ein Konto des Berechtigten lieber. Aber kann ich das verlangen? Das weiß ich jetzt so nicht.

  • Der Berechtigte gibt uns eine Bankverbindung an, auf die er das Geld haben will. Mehr hat uns nicht zu interessieren.

    (Es könnte ja auch das Konto des Gläubigers sein, um die Kosten für einen PÜ zu sparen.)

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

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