Gute Tag!
Folgender Fall:
Kindsvater und Kindsmutter üben die elterliche Sorgegemeinsam aus.
Die Erbschaft ist den Kindern über den Kindsvaterangefallen.
Der Kindsvater schlägt die Erbschaft für sich und dieKinder aus.
Die Kindsmutter wird durch das Nachlassgericht ebenfalls überden Erbanfall an die gemeinsamen Kinder schriftlich informiert und entsprechend belehrt.
Kindsmutter erklärt gegenüber dem Kindsvater, dass siedie Erbschaft nicht ausschlagen wird.
Letztlich wurde die elterliche Sorge für diesenAufgabenbereich durch das Familiengericht dem Kindsvater allein übertragen. 6 Wochenfrist läuft noch.
Frage: Muss der Kindsvater jetzt nochmal für die Kinderausschlagen –als Allein- Sorgeberechtigter- oder ist die Erbausschlagung fürdie Kinder –wie bereits vom Kindsvater erklärt- so wirksam?
Danke für die Antworten
Döner