Guten Morgen!
Ich habe hier den Fall vorliegen, dass A und B zu je ½ Anteil im Grundbuch eingetragen sind. Amöchte nun die Ansprüche
- auf Aufhebung der Gemeinschaft nach Bruchteilen
- auf Zustimmung zu einer den Miteigentumsanteilenentsprechende Teilung des Erlöses
- auf Auszahlung (Auskehrung) des außerhalb desZwangsversteigerungsverfahrens zu verteilenden Erlöses
pfänden. Als Drittschuldner wurdeA selbst angegeben.
Ich bin der Meinung, dasszumindest der Anspruch auf Aufhebung der Gemeinschaft mangelsRechtsschutzbedürfnis (weil A ja Miteigentümer ist und so die Aufhebung auchohne Pfändung verlangen kann) zurückzunehmen wäre.
Seid ihr da meiner Meinung, oderhabe ich etwas übersehen, warum es doch Sinn macht?