Pfändung des Anspruchs auf Aufhebung der Bruchteilsgemeinschaft durch Miteigentümer?

  • Guten Morgen!
    Ich habe hier den Fall vorliegen, dass A und B zu je ½ Anteil im Grundbuch eingetragen sind. Amöchte nun die Ansprüche

    • auf Aufhebung der Gemeinschaft nach Bruchteilen


    • auf Zustimmung zu einer den Miteigentumsanteilenentsprechende Teilung des Erlöses
    • auf Auszahlung (Auskehrung) des außerhalb desZwangsversteigerungsverfahrens zu verteilenden Erlöses


    pfänden. Als Drittschuldner wurdeA selbst angegeben.

    Ich bin der Meinung, dasszumindest der Anspruch auf Aufhebung der Gemeinschaft mangelsRechtsschutzbedürfnis (weil A ja Miteigentümer ist und so die Aufhebung auchohne Pfändung verlangen kann) zurückzunehmen wäre.
    Seid ihr da meiner Meinung, oderhabe ich etwas übersehen, warum es doch Sinn macht?

  • Der Text ist zumindest Standard und wird so auch von den Finanzämtern genutzt.

    Eventuell gibt es ja Hindernisse an der Ausübung des eigenen Rechts, zB § 1365 BGB, Anteil geerbt und TV oder eine andere Belastung...
    Oder die Pfändung hebt die Zahlungsmoral und ist günstiger als der Versteigerungsantrag und die Verfahrensgebühr (mind GKG KV-Nr 2212 aus dem Einheitswert, also 20 EUR + x gegen 100 EUR + x)

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

    "Killed by Death" (ebenfalls (c) by Lemmy, passt eigentlich immer)

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!