Genehmigung zur Entnahme von Geld bei vorgefundenem Vermögen

  • Betreuer möchte um Dispositionskredit zu tilgen von einer vorgefundenen "mandantierten Vermögensverwaltung" Geld entnehmen. Ist für so eine Entnahme eine Genehmigung erforderlich, wenn kein Sperrvermerk oder ähnliches existiert? Die "Bank an ihrer Seite" möchte nunmehr einen Genehmigungsbeschluss des Gerichts mit Rechtskraftvermerk.
    Habe trotz langer Tätigkeit in der Betreuungsabteilung bisher erst einenentfernt ähnlichen Fall gehabt. Kann mir jemand auf die Sprünge helfen? Wie istdas mit vorgefundenem Vermögen bei Einrichtung einer Betreuung und denGenehmigungserfordernissen!? Vielen Dank schon einmal!

  • Mandatierte Vermögensverwaltung kannte ich bis eben nicht - sind das aktiv geführte Fondsgeschichten?

    Bei der Einrichtung einer Betreuung schauen wir schon, was noch mit Sperrvermerk versehen werden sollte - was gleichzeitig nicht ausschließt, dass nicht im Nachhinein noch eine Anlageform auftaucht.

    Wenn die Vorteile (kostenfreie vorzeitige Tilgung, ...) der Beendigung des Kredits die Nachteile (Ausgabeaufschlag, Sondergebühr, Schmälerung zugesagter Zinssatz, ...) der Vermögensverwaltung übersteigen, wüsste ich nicht, warum man keine Genehmigung zur Entnahme erteilen kann.

    Ansonsten ist das für mich ein klassischer § 1812 BGB.

    "Ändere die Welt, sie braucht es." Brecht

    K. Schiller: "Genossen, lasst die Tassen im Schrank"


    "Zu sagen, man müsste was sagen, ist gut. Abwägen ist gut, es wagen ist besser." Lothar Zenetti

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