Erbausschlagung

  • Sachverhalt ist noch ziemlich dürftig aber natürlich seitens des Ast sehr eilbedürftig.

    BerH für Erbausschlagung beantragt. Es wurde aufgefordert dies zu konkretisieren.
    Ast erscheint zum Sprechtag und möchte Schein mitnehmen. Er teilt mündlich mit, dass sein Kind wohl Erbe geworden ist, weil Unterlagen nicht beim Nachlassgericht eingegangen sind. Er meint dass kann nicht sein, er hat alle Unterlagen übersandt. Das dortige AG hätte ihn nun auf Beratungshilfe verwiesen. Schreiben hat er natürlich nicht mit. Kann bzgl. der Erbausschlagung überhaupt VKH bewilligt werden?

  • Geht es hier überhaupt (noch) um Erbausschlagung? Vielleicht eher um die Beratung zu den Folgen der Säumnis und entsprechende Handlungsmöglichkeiten wie Haftungsbeschränkung oder auch die Anfechtung der Fristversäumnis?

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • genau, habe herausgefunden, dass wohl eine familiengerichtliche Genehmigung nicht angekommen ist und das Familiengericht angeraten hat zur Klärung der Gläubigerforderungen sich beraten zu lassen.

    Für diese Problematik würde ich, wenn alle anderen Voraussetzungen vorliegen, Beratungshilfe bewilligen.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Geht es hier überhaupt (noch) um Erbausschlagung? Vielleicht eher um die Beratung zu den Folgen der Säumnis und entsprechende Handlungsmöglichkeiten wie Haftungsbeschränkung oder auch die Anfechtung der Fristversäumnis?


    Eben, das dürfte der Grund für den Antrag sein.

    Eine Bewilligung ist möglich (vorausgesetzt die wirtschaftlichen Voraussetzungen sind gegeben).

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