Hallo zusammen,
ich habe die Suchfunktion schon bemüht, aber leider nichts gefunden, das auf meinen Sachverhalt passt.
Vollstreckt werden soll aus einem VB. Es sind zwei Gläubiger ohne Angabe des Beteiligungsverhältnisses. Im PfÜB Antrag ist nun nur ein Gläubiger aufgeführt, da wohl die Erhöhungsgebühr gespart werden soll. Das GBA hat bereits eine ZwaSiHyp eingetragen. Hier wurden beide als Gesamtgläubiger eingetragen. Ich weiß, dass es Rechtssprechung gibt, wonach in so einem Fall formlos vor dem GBA das Beteiligungsverhältnis erklärt werden kann. Gilt das nun auch für den PfÜB?
Hatte jemand sowas schon einmal und kann mir weiter helfen?