Wir haben einen Titel wie folgt:
2.824,12 EUR Hauptforderung
13,57 EUR ausgerechnete Zinsen vom 24.01.2018 bis 05.03.2018
zuzüglich weitere Zinsen.
Der Pfüb-Antrag wurde wie folgt ausgefüllt:
2.824,12 EUR Hauptforderung
nebst Zinsen aus 2.824,12 EUR seit 24.01.2018.
Vom Amtsgericht bekommen wir nun folgende Monierung:
"Hinsichtlich der Zinsen wird auf S. 3 um Berichtigung gebeten. Bitte beachten Sie, dass in Zeile 4 und Zeile 10 links die rückständigen berechneten Zinsen einzutragen sind und Sie rechts daneben nur noch laufende Zinsen zusätzlich ("nebst") fordern können. Daher ist hier unter "seit dem" das Datum des Folgetages einzutragen, bis zu dem die rückständigen Zinsen berechnet wurden. Die Berechnung der rückständigen Zinsen ergibt sich aus der Forderungsaufstellung."
??????????
Der Zinssatz für rückständige und laufende Zinsen ist derselbe. Eine Forderungsaufstellung haben wir nicht beigefügt, da wir genau die Forderungen aus dem Titel geltend machen.
Es ist doch völlig unerheblich, ob ich aufsplitte auf rückständige Zinsen und zukünftige?
Macht es sich da jemand nur unnötig kompliziert?