Stimmt es, dass es in Brandenburg bzw. Berlin im 1ten Studienjahr nach drei Monaten eine Art Auswahlklausur gibt, bei der man sozusagen rausfliegen kann?
Oder kann man sie wiederholen?
Geht es da vor allem um Grundlagen?
Kann man sich vor dem Studium darauf vorbereiten?
Ist es vor allem BGB?
Wie ist es generell? Kann man Prüfungen nachschreiben oder fällt man, wenn, dann gleich durch?