Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,
ich habe einen Antrag zur Eintragung einer Buchgrundschuldmit Treuhändersperrvermerk vorliegen. Die Eintragungshinweise enthaltenallerdings in einem Fall gar keine Unterschrift der Gläubigerin und im zweitenFall nur ein Faksimile.
Welche Anforderungen an die Form dieser Urkunde bestehen?Kann ich auch eine Eintragung ohne Unterschrift durchführen. Klar ist ja, dassich für weitere Veränderungen immer die Willenserklärung des Treuhändersbenötige.
Vielen Dank für eure Hilfe,
Steigel