Ich soll eine bpD eingetragen, in der u.a. bewilligt und beantragt wurde:
Sofern der vorstehende Inhalt nicht verdinglicht wird, sind die entsprechenden Regelungen schuldrechtlich vereinbart.
Muss nicht festlegt werden, was dinglicher und schuldrechtlicher Inhalt der Dienstbarkeit sein soll?
Danke für die Hilfe.