Hallo und Guten Tag!
ich habe jetzt schon eine ganze Weile gesucht, finde aber nirgendwo eine Lösung für mein Problem. Vielleicht kann mir ja hier jemand weiterhelfen...
Der Fall sieht so aus:
Rechtsanwalt A hat die Partei im Verfahren vertreten, ist auch beigeordnet worden und hat ganz normal seine Vergütung abgerechnet (inklusive Terminsgebühr).
Etwa ein Jahr später hat sich nun ein Rechtsanwalt B gemeldet, der die Partei im letzten Termin vertreten hat, aber aus einer vollkommen anderen Kanzlei stammt. Er ist nicht beigeordnet worden. Er beantragt die Festsetzung einer Gebühr VV 3401 RVG sowie VV 3104 RVG gem. § 11 RVG gegen die PKH-Partei.
Darf er das? Und wenn ja, welche Gebühren darf er fordern?
Ich glaube ja fast, dass ihm die angemeldeten Gebühren tatsächlich zustehen und er sie auch im Rahmen des § 11 RVG festsetzen lassen kann, weil er ja nicht i.S.d. § 122 I 3 ZPO "beigeordnet" ist.
Ich bin für jede Hilfe dankbar!