Hallo,
Ich hab einen Kostenfestsetzungsantrag vorliegen und zwar beantragt der Rechtsanwalt eine Gebühr für die Räumungsvollstreckung aus einem Beschluss und gleichzeitig eine Gebühr für das Verfahren über den Antrag nach §765a ZPO. Ist das nicht eigentlich eine Sache und damit eine Gebühr?
Danke für eure Hilfe