Verlust Nachlassakte

  • An sich kann eine Nachlassakte nicht verschwinden. Im Geschäftsbetrieb muss registriert sein, wo sich die jeweilige Akte gerade befindet und wenn das nicht der Fall ist oder die Akte an der angegebenen Stelle nicht auftaucht, ist es eben eine Schlamperei.

    Ist aber derzeit in großen Teilen BWs die Tagesordnung.

    Man weiß eigentlich zu vielen Verfahren nicht, wo die Akten bzw. die Altakten geblieben sind.

    ich selbst musste die Tage feststellen, dass nach Erfassung (eigentlich) aller zu meinem Referat gehörenden Altakten, lt. Liste noch Alten zu erfassen wären, die aber unauffindbar sind.

    Wo sie geblieben sind, kann nicht rekonstruiert werden. Versandt an anderes Gericht? Geschlossen und ggf. falsch abgelegt? Noch offen und verlegt? Zu anderem Verfahren gezogen?

  • An sich kann eine Nachlassakte nicht verschwinden. Im Geschäftsbetrieb muss registriert sein, wo sich die jeweilige Akte gerade befindet und wenn das nicht der Fall ist oder die Akte an der angegebenen Stelle nicht auftaucht, ist es eben eine Schlamperei.

    Ist aber derzeit in großen Teilen BWs die Tagesordnung.

    Man weiß eigentlich zu vielen Verfahren nicht, wo die Akten bzw. die Altakten geblieben sind.

    ich selbst musste die Tage feststellen, dass nach Erfassung (eigentlich) aller zu meinem Referat gehörenden Altakten, lt. Liste noch Alten zu erfassen wären, die aber unauffindbar sind.

    Wo sie geblieben sind, kann nicht rekonstruiert werden. Versandt an anderes Gericht? Geschlossen und ggf. falsch abgelegt? Noch offen und verlegt? Zu anderem Verfahren gezogen?


    Nur mal aus Interesse:

    Was für Altakten werden denn bei euch im neuen Programm erfasst?

    Im hiesigen BL gab es zwar keine Reform, aber die Einführung eines vollständig neuen Programms. In dieses wurden allerdings "nur" laufende Verfahren eingetragen und ggf. manche älteren Akten später, wenn akuter Bedarf bestand.

  • Ich ärgere mich immer, dass dem Ausschlagenden keine Kopie dessen mitgegeben wird, was er unterschrieben hat. Würden konsequent solche Kopien herausgegeben, wäre die Rekonstruktion der Akte um einiges leichter.

    Und übrigens beschwere sich jetzt noch mal einer, wenn ich vollständige Aktenkopien anfordere. So eine Kopie wäre hier doch was Feines ;)

  • Ich ärgere mich immer, dass dem Ausschlagenden keine Kopie dessen mitgegeben wird, was er unterschrieben hat. Würden konsequent solche Kopien herausgegeben, wäre die Rekonstruktion der Akte um einiges leichter.

    Und übrigens beschwere sich jetzt noch mal einer, wenn ich vollständige Aktenkopien anfordere. So eine Kopie wäre hier doch was Feines ;)


    Die Kopie gibts bei mir immer dazu. Die Leute wollen bei einer Ausschlagung einfach was in der Hand haben, was ich verstehe. Sonst gibts ja nur die Kostenrechnung :)

  • Ich ärgere mich immer, dass dem Ausschlagenden keine Kopie dessen mitgegeben wird, was er unterschrieben hat. Würden konsequent solche Kopien herausgegeben, wäre die Rekonstruktion der Akte um einiges leichter.

    Und übrigens beschwere sich jetzt noch mal einer, wenn ich vollständige Aktenkopien anfordere. So eine Kopie wäre hier doch was Feines ;)


    Die Kopie gibts bei mir immer dazu. Die Leute wollen bei einer Ausschlagung einfach was in der Hand haben, was ich verstehe. Sonst gibts ja nur die Kostenrechnung :)


    Hätte eigentlich gedacht, dass die Aushändigung einer Kopie bzw. eines Ausdrucks der Erklärung eine Selbstverständlichkeit ist.

  • :daumenrau


  • Hätte eigentlich gedacht, dass die Aushändigung einer Kopie bzw. eines Ausdrucks der Erklärung eine Selbstverständlichkeit ist.

    Sollte es sein, gibt es bei mir auch immer (allerdings immer nur eine Abschrift pro Urkunde kostenfrei, weitere ggf. gegen Dokumentenpauschale). Ist leider nicht bei allen Gerichten so, die Rückmeldung habe ich schon öfter bekommen.

  • Ich frage immer nach:" Wollen Sie einen Ausdruck mitnehmen?". Schätzungsweise die eine Hälfte der Leute will, die andere Hälfte nicht ("Was soll ich damit?").

    Nun, von der anderen Hälfte verlassen sich wahrscheinlich 99,98% darauf, dass eine Nachlassakte bei einem deutschen Gericht nicht verschwinden kann. :D:D

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

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