Ein Schuldner wurde vom GVZ
zur Abgabe des VV geladen und ist nicht erschienen. Es wurde eine Eintragungsanordnung erlassen, wogegen der Schuldner Widerspruch eingelegt hat,
mit der Begründung, ein gerichtliches Mahnverfahren sei nicht vorausgegangen.
Der Gläubiger macht unter anderem eine Forderung aus 2012 geltend.
Der Schuldner wurde zwischendurch immer wieder mal zur Zahlung aufgefordert.
Mir ist allerdings nicht klar, ob die Forderung aus 2012 evtl. verjährt ist - und ich dies beachten müsste.
Genaue hierzu kann ich leider nicht finden
Danke.