Zwangshypothek aufgrund übertragener Forderung aus Zuschlagsbeschluss

  • Ich benötige bitte dringend Eure Hilfe.

    Habe einen Antrag auf Eintragung einer Sicherungsgrundschuld. Eintragungsgrundlage soll eine vollstreckbare Ausfertigung eines Zuschlagsbeschlusses sein. In der Klausel wurde die Forderung gemäß § 132 ZVG auf den Antragsteller übertragen. Zugestellt wurde nur der Zuschlagsbeschluss. Meine Fragen:

    Muss die Klausel auch zugestellt sein? Wenn ja, muss dann eine Wartefrist gemäß § 798 ZPO beachtet werden?

    Ist es richtig, dass ich keine Sicherungsgrundschuld, sondern nur eine Sicherungshypothek eintragen kann?

  • Ich habe noch vergessen zu schreiben, dass bereits eine Sicherungshypothek aufgrund Ersuchen des Versteigerungsgericht an einem anderen Grundstück eingetragen wurde. Kann ich bei mir hier trotzdem noch eine Zwangssicherungshypothek eintragen?

    Ich habe diesen Fall aufgrund Zuschlagsbeschluss mit Klausel noch nie gehabt, meine Kollegen können mir leider auch nicht helfen.

  • Ich habe noch vergessen zu schreiben, dass bereits eine Sicherungshypothek aufgrund Ersuchen des Versteigerungsgericht an einem anderen Grundstück eingetragen wurde. Kann ich bei mir hier trotzdem noch eine Zwangssicherungshypothek eintragen?

    Ich habe diesen Fall aufgrund Zuschlagsbeschluss mit Klausel noch nie gehabt, meine Kollegen können mir leider auch nicht helfen.

    Sehr interessante Frage.

    Normalerweise wäre der Titel durch die Eintragung einer Zwangssicherungshypothek daraus bezüglich weiterer Zwangssicherungshypotheken ja "verbraucht". Vorliegend wurde aber keine Zwangssicherungshypothek aufgrund des persönlichen Zahlungsanspruches des Titels sondern aufgrund Ersuchen des ZVG-Gerichts als Erlössurrogat eingetragen.

    Daher meine ich, dass aus dem Zahlungsanspruch des Titels noch eine weitere ZwaSiHyp möglich sein müsste. Aber das wird man auch anders argumentieren können. Gibts da noch gar keine Rechtsprechung zu?

    Ich bin Weinkenner. Wenn ich Wein trinke, merke ich sofort: aah, Wein. (Han Twerker)

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