Datenschutzgrundverordnung DSGVO

  • Durch die Neuregelung zum 25.05.18 werden wohl einige Vereine ihre Satzung ändern müssen.
    Hat schon jemand etwas offizielles hierzu gelesen?

  • Der Datenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg hat was Hilfreiches dazu veröffentlicht (wäre es nicht hilfreich, stünde es nicht mit einem Link auf der Seite des Datenschutzbeauftragten von NRW):

    https://www.ldi.nrw.de/mainmenu_Daten…h-der-DSGVO.pdf


    Die Vereine müssen ihre Satzung nicht ändern, sie können auch eine "Datenschutzordnung" o.ä. als gesondertes Regelwerk erlassen. Dieses kann von der Mitgliederversammlung beschlossen werden und bedarf zu seiner Wirksamkeit nicht der Eintragung im Vereinsregister.

    Leider gibt es Dachverbände, die ihren Mitgliedsvereinen mitteilen, eine Satzungsänderung sei erforderlich.

  • Nein. Die Satzung ist nur ein Regelwerk, das ein Verein aufstellen kann bzw. in diesem Fall muss. Daneben gibt es andere, die von der Satzung unabhängig sind und die "vereinsintern", also ohne Registereintragung zustandekommen, am häufigsten ist wohl die Regelung über die Mitgliedsbeiträge (Höhe, Fälligkeit Ermäßigungen), aber auch Geschäftsordnungen einzelner Vereinsorgane, Hausordnung für das Vereinsheim, Kleiderordnung für Konzertauftritte, Verfahrensordnung für das Schiedsgericht und eben die "Datenschutzordnung"

  • Nicht alles, was der Datenschutzbeauftragte aus BaWü schreibt, ist auch zutreffend.

    Eine Satzungsänderung ist - wie zutreffend gesagt wird - nicht erforderlich. Das wäre auch den Aufwand nicht wert.

    Eine Datenschutzordnung ist ebenfalls nicht erforderlich, zumal ein Beschluss der Mitgliederversammlung oder ein Vorstandsbeschluss nie die erforderlichen Einwilligungen ersetzen kann, die etwa zur erlaubten Kontaktnahme unter Verwendung der vorhandenen Daten oder im Hinblick auf das Recht am eigenen Bild erforderlich sind.

    Zu empfehlen ist vielmehr folgendes Vorgehen:

    Der Verein entwirft eine eigene Datenschutzerklärung, die jedes Mitglied bei seinem Vereinsbeitritt unterschreibt. Des Weiteren wird die Datenschutzerklärung allen Bestandsmitgliedern zur Kenntnis gebracht und ihnen eine Frist eingeräumt, innerhalb welcher sie der Erklärung ggf. widersprechen können und die zweckmäßigerweise auch mit einer Bestätigungsfunktion versehen ist. Des Weiteren sollte der Vorstand flankierend beschließen, wer wann und ggf. von wo (z. B. vom Privat-PC) und zu welchem Zweck ausschließlich auf die Daten Zugriff hat. Außerdem unterschreiben alle mit Vereinsdaten in Berührung kommende Personen eine entsprechende Datenschutzverpflichtungserklärung. Letztlich muss natürlich auch eine eigene Website-Datenschutzerklärung erstellt werden.

  • Eine Datenschutzordnung ist ebenfalls nicht erforderlich, zumal ein Beschluss der Mitgliederversammlung oder ein Vorstandsbeschluss nie die erforderlichen Einwilligungen ersetzen kann, die etwa zur erlaubten Kontaktnahme unter Verwendung der vorhandenen Daten oder im Hinblick auf das Recht am eigenen Bild erforderlich sind.

    Nach den Angaben in der Ausarbeitung des Datenschutzbeauftragten BaWü handelt es sich bei der Datenschutzordnung um die Entsprechung zu dem, was im behördlichen / gewerblichen Bereich üblicherweise als Rahmendatenschutzkonzept bezeichnet wird. Mit der Ersetzung von Einwilligungen hat das inhaltlich nichts zu tun.

    Vermutlich sollte zum Ausdruck gebracht werden, dass es aus Transparenzgründen sinnvoll sein kann, eine Datenschutzordnung durch die Mitgliederversammlung beschließen zu lassen.

  • Davon ist dringend abzuraten, denn dann kann sie auch nur von der Mitgliederversammlung wieder geändert werden. Man stelle sich vor, eine Bestimmung der sog. Datenschutzordnung würde zu Recht beanstandet werden. Dann kann man für die Änderung eine außerordentliche Mitgliederversammlung einberufen.

    Mit der Vereinswirklichkeit haben diese Dinge also nur wenig zu tun.

    Wir haben die von mir genannten Dinge in unserem Verein soeben - und noch rechtzeitig vor dem 25.05.2018 - durchlaufen (incl. erforderlicher Auftragsdatenverarbeitungsverträge und Dokumentationen) . Das hat mich einige Workshops und etwa vier Wochen Arbeit gekostet, aber jetzt sind die Dinge wenigstens unter Dach und Fach.

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