Hallo Allerseits,
momentan stehe ich vor folgendem Problem(chen):
Ich habe diverse Nachlassinsolvenzverfahren. In diesen habe ich die bereits ausgezahlten Lebensversicherungen angefochten, da die Bezugsrechte widerruflich waren und meiner Meinung nach daher anfechtbar nach § 134 InsO.
In einem Verfahren wird mir nun entgegen gehalten, dass es sich um eine sog. "Trauerfall-Vorsorge"-Versicherung gehandelt hat. D. h. keine Lebensversicherung und daher nicht anfechtbar.
In einem anderen Verfahren, handelte es sich um eine sog. "Sterbegeldversicherung", d.h. wieder keine Lebensversicherung nach Meinung des Anfechtungsgegners.
Für mich nicht ganz nachvollziehbar, da die Sterbegeldversicherung ja eigentlich nicht zweckgebunden ist und der Bezugsberechtigte das Geld ja auch anders weitig ausgeben könnte.
Alle berufen sich des Weiteren darauf, dass sie mit dem Geld die Beerdigung etc. bezahlt haben und daher entreichert sind. Dies kann aber ja auch nur dann der Fall sein, wenn sie dementsprechende Zahlungsbelege vorlegen können und die Differenz zur Versicherungshöhe müsste dann ja trotzdem anfechtbar sein, sollte der Betrag höhe sein
Wie seht ihr das? Ich habe hierzu leider nichts einschlägiges gefunden.
Meiner Meinung nach sind Trauerfall/Sterbegeldversicherung nur eine andere Art Lebensversicherung, da der Versicherungsfall ebenfalls mit dem Tod eintritt und die Leistung sich auf die Zahlung eines Kapitalbetrages bezieht. Wie das ganze nun heißt, kann ja ersteinmal egal sein, oder?
Für mich ist der einzige relevante Unterschied, dass eine Sterbegeldversicherung im Falle, dass derjenige Sozialleistungen beantragen muss nicht angetastet werden kann.
Gibt es hierzu einschlägig Rechtsprechung, die ich einfach nur nicht gefunden habe?
Ich hoffe, ich konnte mein Problem einigermaßen verständlich darlegen^^
Vielen vielen Dank!