Mein Studium ist leider schon eine Weile her und seitdem war Zwangsversteigerung für mich kein Thema mehr.
Nun liegt mir aktuell ein Fall vor, bei dem ich nicht mehr weiter weiss:
Es besteht eine Erbengemeinschaft an mehreren Grundstücken, 3 Erben stehen zudem unter Betreuung. Ein freier Verkauf scheiterte, da ein Mitglied der Erbengemeinschaft sich nicht rührt und jede Tätigkeit zwecks Verkauf verweigert.
Nun kommt meines Erachtens nur eine Teilungsversteigerung in Betracht.
Im Eigentum der Erbengemeinschaft stehen ein sanierungsbedürftiges Bauerngehöft und mehrere Acker- und Waldflächen, die zum Teil auch verpachtet sind.
Meine Fragen:
Kann in dem Antrag auf Teilungsversteigerung zur Bedingung gemacht werden, dass nur alle Grundstücke zusammen angeboten werden. Die Befürchtung der Erben ist, dass die "Sahnestücke" (Acker, Wald) versteigert werden und die EG auf dem unbewohnten, sanierungsbedürftigen Gehöft in einem kleinen Dorf weiter sitzen bleibt.
Benötigt der Betreuer für die Beantragung der Teilungsversteigerung oder in einem sonstigen Stadium des ZV-Verfahrens eine Genehmigung des Betreuungsgerichts?
Wie ist der Fall, wenn der Antrag von einem nicht unter Betreuung stehenden Erben gestellt wird?
Vielen Dank für eure Hinweise vorab...
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