Erbfall bosnischer Staatsbürger

  • Huhu ihr Lieben, ich hab folgenden Fall: Erblasser ist bosnischer Staatsangehöriger, letzter Aufenthaltsort ist Deutschland. Vermögen ist sowohl im Ausland, als auch hier in Deutschland vorhanden. Beidemal auch Grundbesitz. Der Erblasser war verheiratet, es galt Errungenschaftsgemeinschaft bosnischen Rechts. Im Grundbuch sind Erblasser und Ehefrau gemeinsam in Errungenschaftsgemeinschaft eingetragen. Es wurde nun ein Erbschein, beschränkt auf das inländ. Vermögen, beantragt. Der Erblasser hatte zwei Kinder. Ich komme zu dem Ergebnis, dass bosnisches Recht zur Anwendung kommt. Wie sieht es mit den Erbquoten aus? Hat da jemand Unterlagen zu? Ich habe jetzt mal gefunden, dass Kinder und Ehegatte zu gleichen Teilen erben. Also jeder 1/3. Hat jemand gute Literatur oder kann weiterhelfen? Die hier oftmals angegebene Seite der bawürt. Notarkammer existiert nicht mehr :(
    Beantragt wurde beim Kollegen in Vertretung 1/2 die Ehefrau, je 1/4 die Kinder.

    Hinsichtlich der Urkunden wurden mir bosnische Heirats- und Geburtsurkunden vorgelegt.
    Der Erblasser war zunächst verheiratet, hat sich scheiden lassen, neu geheiratet, hat sich scheiden lassen und hat dann nochmal Ehefrau Nummer 1 geheiratet.
    In jedem Falle muss ich mir ja die Urkunden übersetzen lassen.
    Muss ich auf noch was achten?

    Liebe Grüße

  • Das ist streitig, ob und sich der Anteil der Ehefrau um 1/4 erhöht im Rahmen des Zugewinns oder?

    Hab jetzt hier auch gelesen, dass ein Erbschein ohne Erbquoten erteilt wurde.

    mhhm, ich hab mit jetzt mal den Süß Erbrecht in Europa bestellt, mal schauen inwieweit da etwas dazu drin steht.

    Ansonsten werde ich wohl versuchen darauf hinzuwirken, dass der Antrag geändert wird. :gruebel:

  • Achtung: nach bosnisch-herzegowinischem Güterrecht ist der Güterstand wandelbar. Wenn der Erblasser, oder wenn die dritte (und erste :eek:) Ehefrau, bei der letzten Eheschließung Deutsche war, gilt nach Art. 36 Abs. 2 IPRG-Bosnien das Recht des Wohnsitzes (Deutschland) -> Zugewinngemeinschaft.

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