Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage bezüglich des Umfangs der Prüfungspflicht bei der Schlussverteilung.
In meinem Fall wurde die Schlussverteilung zur Prüfung mit der Bitte um anschließende Aufhebung des Verfahrens vorgelegt.
Problem ist nun, dass ein Gläubiger nicht die berechnete Quote erhält, sondern hier nur erklärt wurde, dass mit Forderungen aufgerechnet wurde.
Die Quote wurde entsprechend auf die anderen Gläubiger verteilt.
Würdet ihr das Verfahren nun aufheben oder nicht, da der Gläubiger ja nicht entsprechend dem Schlussverzeichnis seine Quote erhalten hat.
Ich habe keine zustimmende Erklärung vom Gläubiger, im Gegenteil, dieser besteht vielmehr auf die Zuteilung der Quote.
Dass ich das Thema materiell nicht bewerten muss ist klar, hier ist der Zivilrechtsweg im Zweifel zu begehen.
Vielleicht kennt ja jemand Rechtsprechung zum Thema und kann mir helfen.
Vielen Dank schon mal.