Grundstückserwerb mit Verpflichtungen für den Minderjährigen

  • [FONT=&amp]Liebe Kollegen, liebe Familienrechtsexperten,[/FONT]
    [FONT=&amp]es geht um eine Frage zu einer gerichtlichen Genehmigung:[/FONT]

    [FONT=&amp]das 16jährige Kind, möchte, vertr. durch seinen gesetzl. Vertr., drei Grundstücke erwerben, der Kaufpreis erscheint mehr als günstig und ist somit wirtschaftlich gesehen ein richtiges Schnäppchen,
    das Kind geht jedoch mit dem Vertrag einige Verbindlichkeiten ein:
    Eines der Grundstücke ist verpachtet und der Pachtvertrag läuft noch 9 Jahre (mit den jährlichen Pachteinnahmen soll der Kaufpreis finanziert werden, so dass das Darlehen nach fünf Jahren voraussichtlich getilgt ist),die Grundstücke sind nicht belastet (nur die Versorgungsrechte in Abt. II),
    und es gibt ein 15jähriges Verfügungsverbot für den Käufer, d.h. das Kind könnte die Grundstücke ohne Zustimmung des Verkäufers in dieser Zeit weder veräußern oder belasten..(das ist der Fall in Kurzfassung)[/FONT]

    [FONT=&amp]Ich frage mich jetzt, ob so ein Vertrag genehmigungsfähig ist, also ob der wirtschaftliche Vorteil überwiegt und die rechtlichen Nachteile in Kauf genommen werden können/müssen,..:gruebel:

    [/FONT]

  • Da das Kind bereits 16 Jahre alt ist, kommt es zunächst auf das Ergebnis seiner Anhörung an.

    Im Übrigen kann ich die Genehmigungsfähigkeit ohne Kenntnis der genauen Vertragsbestimmungen nicht zuverlässig beurteilen. Es wird maßgeblich darauf ankommen, welche Erträge der Pächter bisher erwirtschaftet hat und ob zu erwarten ist, dass er die Pacht dauerhaft aufbringen kann. Ist das nicht gewährleistet, wäre daran zu denken, das Veräußerungsverbot vertraglich an die regelmäßige und vollständige Zahlung der Pacht zu koppeln. Wie gesagt - ohne genauere Kenntnis der Hintergründe bleibt es beim "Stochern im Nebel". :)

    "Willst du den Charakter eines Menschen erkennen, so gib ihm Macht." (Abraham Lincoln)

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