Hallo zusammen,
in einem Kaufvertrag handelt der Sohn C des Eigentümers aufgrund notariell beurkundeter Vorsorgevollmacht für seinen Vater.
In der Vorsorgevollmacht, die Dritten gegenüber ausdrücklich unbeschränkt wirken soll, bevollmächtigte der Vater seinen Sohn A als "Hauptbevollmächtigten", soweit A verhindert ist, seinen Sohn B und soweit dieser verhindert ist, seinen Sohn C, in allen vermögensrechtlichen Angelegenheiten für ihn zu handeln insb. Grundstücksgeschäften usw.
Da nun C als Bevollmächtigter auftritt frage ich mich, ob diese "ersatzweise" Bevollmächtigung eine Beschränkung darstellt und mir die Verhinderung des Hauptbevollmächtigten (Sohn A) und des ersten "Ersatzbevollmächtigten" (Sohn B) nachgewiesen werden muss... In der Vollmacht selbst ist diesbezüglich nichts zu lesen.
Vielen Dank für eure Antworten!