Vormerkung für noch nicht definierte Dientsbarkeit; fehlenedes Berechtigungsverh.

  • Im Grundbuch soll eine halbspaltigeVormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Einräumung einer beschränkten persönlichenDienstbarkeit eingetragen werden. In der entsprechenden Bewilligung ist nicht genau definiert, welche Rechte der Berechtigte aus der Dienstbarkeit haben soll. Es heißt hierzu lediglich: “…zur Sicherung der auf dem Kaufgegenstandbefindlichen Kommunikationsleitungen…“.


    1) Geht das oder muss die Dienstbarkeit bei der Eintragung der Vormerkung hierfür bereits klar definiert sein?


    Weiter soll eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit für insgesamt drei Berechtigte eingetragen werden. Ein Berechtigungsverhältnis ist nicht angegeben.

    2) Kann die Dienstbarkeit nur mit Nennung der drei Berechtigten und ohne Angabe eines Berechtigungsverhältnisses eingetragen werden?

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