Übernahme Grunddienstbarkeit?

  • Hallo,

    ich habe folgende Frage:

    Es sind insgesamt 2 Blätter (1000 und 2000) mit demselben Eigentümer beteiligt. Ursprünglich gab es auf beiden Blättern je 1 Grundstück (lfd. Nr. 1) bestehend aus je 1 Flurstück. Die Bestandsangaben wurden jeweils nach dem Liegenschaftskataster berichtigt. Somit sind auf jedem Blatt nun je 1 Grundstück mit 2 Flurstücken eingetragen. Der Eigentümerverkauft von jedem Blatt jeweils 1 Flurstück an dieselben neuen Eigentümer. Nun das Problem: Auf Blatt 1000 lastet eine Grunddienstbarkeit zulasten des jeweiligen Eigentümers von Blatt 2000. Dieses Recht wurde noch auf der lfd. Nr. 1 eingetragen. Nun lege ich für die neuen Eigentümer ja ein neues Blatt an. Wie verhält es sich jetzt mit der Grunddienstbarkeit?!

    Vielen Dank für Antworten!

  • Was steht denn im Kaufvertrag bzgl. der Dienstbarkeit? Wird sie übernommen oder wird sie evtl. gar nicht auf dem neu gebildetem und nun verkauftem Flurstück ausgeübt?

    Du hast nur ein Leben - aber wenn Du es richtig gemacht hast, reicht das auch ... Indra

  • Sofern die Ausübungsstelle der Dienstbarkeit auf einen Grundstücksteil beschränkt ist, könnte die Dienstbarkeit ggf. an dem zu übertragenen Flurstück nach §1026 BGB erlöschen. Dann bräuchte man sie nicht mit übertragen (§46 II GBO).

    Sofern Sie fortbesteht muss sie natürlich mit auf das neue Blatt übertragen werden.

  • Sofern die Ausübungsstelle der Dienstbarkeit auf einen Grundstücksteil beschränkt ist, könnte die Dienstbarkeit ggf. an dem zu übertragenen Flurstück nach §1026 BGB erlöschen. Dann bräuchte man sie nicht mit übertragen (§46 II GBO).

    Sofern Sie fortbesteht muss sie natürlich mit auf das neue Blatt übertragen werden.


    :daumenrau

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