Elektronischer Rechtsverkehr - doppelte Anträge

  • Seit Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs kommt es vermehrt dazu, dass Anträge von den Notaren doppelt, manchmal sogar vielfach eingereicht werden.

    Wie geht ihr damit um?

    Solange ein Antrag noch nicht vollzogen ist, betrachte ich die mehrfach eingereichten Unterlagen als einen einheitlichen Antrag.

    Nun habe ich den Fall, dass eine Eintragung schon vorgenommen wurde und derselbe Antrag nochmal übermittelt wurde. Klar ist, die Bewilligung ist durch die Eintragung verbraucht. Letztlich müsste der Antrag zurückgewiesen werden.

    Mir geht es eigentlich mehr um die Frage, gibt es (technische Möglichkeiten), diese Mehrfachvorlage zu verhindern, vor allem natürlich auf Seiten der Notare.

    Ein Problem könnte ja vor allem in Vertretungsfällen entstehen. Hier wusste ich natürlich, dass ich die Eintragung erst vorgenommen habe. Wenn aber wegen Urlaubs ein Vertreter mit der Sache befasst wäre, wäre ihm das sicher nicht aufgefallen. Ich schaue ja nicht, ob zufällig vorher schon eine Grundschuld auf Grund der Bewilligung eingetragen wurde.

  • Hallo Grubu,

    jede EGVP Nachricht erhält eine eigene NachrichtenID unabhängig vom Inhalt, d.h der Notar kann den gleichen Vorgang mehrmals schicken und es wird immer eine neue eindeutige NachrichtenID vergeben = neuer Eingang für das Grundbuchamt.

    Abgesehen von wissentlichen Mehrfacheinreichungen, kann es auch vorkommen, dass das Programm des Notars aufgrund von schlechten Internetleitungen die Nachricht mehrmals verschickt, weil die Rückmeldung, dass es erfolgreich verschickt wurde aufgrund des langsamen Internets noch fehlt.

    Nur der Notar kann Mehrfacheinreichungen vermeiden, eine technische Einschränkung ist mir nicht bekannt. Ich denke es macht auch kein Sinn dies irgendwie zu reglementieren, da ja die Möglichkeit für den Notar generell bestehen muss.

    Grundsätzlich, kann muss man eh bei der Abarbeitung schauen, ob ein Vorantrag vorliegt (betrifft noch nicht vollzogene Anträge) und wenn die GS schon eingetragen sein sollte, sieht man es ja in der Regel bei der Eintragung der "gleichen" Grundschuld aufgrund der Daten.

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