Grundschuldbestellung durch GbR (Problem der Vertretungsberechtigung)

  • Bei mir handelt eine Familien-GbR. Der Vater bewilligt allein die Bestellung einer Grundschuld. Vorgelegt wird der notarielle Gesellschaftsvertrag, aus dem sich Folgendes ergibt:

    Zuruneingeschränkten Geschäftsführung und zur uneingeschränkten Vertretung derGesellschaft wird auf die Dauer von fünf Jahren (seit 2015) der Vaterberechtigt und verpflichtet. Einzelvertretungsbefugnis + 181-Befreiung +

    Die Belastung einesGesellschaftsanteils bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung aller anderenGesellschafter.


    In einer Entscheidung habe ichnachgelesen, dass für den Eigentumswechsel der bloße Gesellschaftsvertrag wohlnicht als Vertretungsnachweis ausreichen würde.


    Entsprechend muss ich doch hierGenehmigungen der anderen Gesellschafter idF d. 29 I GBO anfordern oder?


    Vielen Dank schon mal.

  • Wer ist denn im Grundbuch als Eigentümer eingetragen? Eine natürliche Person, die jetzt Gesellschafter ist? Dann müßte an die GbR aufgelassen sein, ansonsten ist das Eigentum nicht übergegangen.

    Merke: Einbringung von Grundstücken, welche einer oder mehreren natürliche(n) Person(en) gehören, in eine GbR ist rechtsgeschäftlicher Erwerb. Es muß aufgelassen werden, sonst besteht - wenn überhaupt, denn oft ist dann auch § 311b BGB nicht beachtet - nur ein schuldrechtlicher Anspruch auf Eigentumsverschaffung.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • ..
    Die Belastung eines Gesellschaftsanteils bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung aller anderenGesellschafter. ..

    Vorliegend wird nicht der Gesellschaftsanteil, sondern (offenbar) das Grundvermögen der GbR belastet. Dazu bedarf es der Bewilligung aller Gesellschafter.

    s. OLG München 34. Zivilsenat, Beschluss vom 20.07.2011, 34 Wx 131/10, Leitsatz:

    „Soll die Gesellschaft bürgerlichen Rechts im Grundbuchverkehr abweichend von der gesetzlichen Regelung vertreten werden, ist ein grundbuchtauglicher Vertretungsnachweis in der Form des § 29 Abs. 1 GBO unerlässlich (siehe auch KG Berlin, Beschluss vom 8. März 2011, 1 W 99/10, 1 W 100/10). Die Vorlage eines - auch notariell beurkundeten - Gesellschaftsvertrags, der die Einzelvertretungsbefugnis des handelnden Gesellschafters ausweist, genügt hierfür nicht.(Rn.11)(Rn.12)(Rn.13)“

    und

    KG, Beschluss vom 12.09.2017 - 1 W 326-327/17
    http://www.gerichtsentscheidungen.berlin-brandenburg.de/jportal/portal…true#focuspoint

    Leitsatz:

    „Ein vor mehreren Jahren in notarieller Form geschlossener Gesellschaftsvertrag einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist zum Nachweis einer von dem gesetzlichen Regelfall abweichend vereinbarten Vertretungsmacht im Verfahren vor dem Grundbuchamt nicht geeignet.“

    Lieber einen Frosch küssen als eine Kröte schlucken :)

  • Und wenn ein Mitgesellschafter minderjährig ist, stellt sich auch noch die Frage nach dem Erfordernis einer familiengerichtlichen Genehmigung. Es ist zwar nicht so, dass ich der Ansicht bin, dass sie erforderlich wäre, weil nicht die Gesellschafter verfügen. Aber die Rechtsprechung sieht das so (z. B. das OLG Nürnberg).

  • [quote='Ness','Grundschuldbestellung durch GbR (Problem der Vertretungsberechtigung)']..
    Die Belastung eines Gesellschaftsanteils bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung aller anderenGesellschafter. ..

    Vorliegend wird nicht der Gesellschaftsanteil, sondern (offenbar) das Grundvermögen der GbR belastet. Dazu bedarf es der Bewilligung aller Gesellschafter.


    Du hast natürlich recht!

  • Guten Morgen,
    da ich gerade auf die Schnelle nichts Gegenteiliges gefunden habe, gehe ich mal davon aus, dass die obigen Entscheidungen weiterhin Bestand haben und - in meinem Fall - eine Geschäftsführergesellschafterin nicht alleine im Kaufvertrag (die GbR ist Erwerber) auftreten darf!? Vorgelegt wurde eine Ausfertigung des Gesellschaftsvertrages, die jedoch noch nicht mal ihr, sondern dem weiteren Vertreter der Gesellschaft (Vater der drei Gesellschafter) erteilt wurde...

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