Bei mir handelt eine Familien-GbR. Der Vater bewilligt allein die Bestellung einer Grundschuld. Vorgelegt wird der notarielle Gesellschaftsvertrag, aus dem sich Folgendes ergibt:
Zuruneingeschränkten Geschäftsführung und zur uneingeschränkten Vertretung derGesellschaft wird auf die Dauer von fünf Jahren (seit 2015) der Vaterberechtigt und verpflichtet. Einzelvertretungsbefugnis + 181-Befreiung +
Die Belastung einesGesellschaftsanteils bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung aller anderenGesellschafter.
In einer Entscheidung habe ichnachgelesen, dass für den Eigentumswechsel der bloße Gesellschaftsvertrag wohlnicht als Vertretungsnachweis ausreichen würde.
Entsprechend muss ich doch hierGenehmigungen der anderen Gesellschafter idF d. 29 I GBO anfordern oder?
Vielen Dank schon mal.