Vor circa einem Jahr wurde der Antragstellerin Beratungshilfe für: "Rechtliche Folgen der Trennung und Scheidung" bewilligt.
Jetzt will sie genau wegen derselben Sache noch einen Berechtigungsschein. Ihr Anwalt habe ihr gesagt, dass er jetzt nach Ablauf des Trennungsjahres einen neuen Berechtigigungschein brauche um für sie weiterhin tätig zu werden.
Ich bin der Meinung, dass ich nicht noch einmal bewiliigen kann, weil es ja eindeutig dieselbe Angelegenheit ist.
Gibt es auch eine Begründung, dass und warum die Aussage des RA (sofern sie denn tatsächlich so gefallen ist) falsch ist?