Aufhebung Buchung nach § 3 Abs. 8 GBO

  • Guten Morgen,
    in 2 Grundbüchern ist je 1/2 MEA an einem Grundstück (bestehend aus Flurstück 1 und 2) gebucht. Die jeweiligen Eigentümer haben das Flurstück 1 verkauft. Die Eigentumsumschreibung auf den künftigen Alleineigentümer ist beantragt. Da das Flurstück 1 künftig nicht mehr im Miteigentum steht, ist die bisherige Buchung gemäß § 3 Abs. 8 GBO aufzuheben. Aber wie trägt man das bei der Abschreibung von Flurstück 1 ein? Ich kann dazu einfach nichts finden :gruebel:

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