Beschränkte persönliche Dienstbarkeit, Gesamtbelastung

  • Hallo,

    irgendwie stehe ich auf dem Schlauch und hoffe, ihr könnt mir weiter helfen.

    Folgender Fall:

    Ich habe eineReihenhaussiedlung von 10 Häusern, die jeweils auf einem selbstständigenGrundstück stehen und auf jeweils einem eigenem Grundbuchblatt gebucht sind.Auf den Grundstücken von Haus 4 und 5 befindet sich zwischen den Häusern eineAnlage zur Wärmeerzeugung etc.. Auf Grundstück Haus4 die"Brennstoffbevorratung" und auf Grundstück Haus5 die "Technikzentrale" und „Vorraum Technikzentrale“.
    Für den örtlichen Energieversorger soll nun eine Gesamtdienstbarkeit an denGrundstücken 4 und 5 dergestalt bestellt werden, dass dieser berechtigt ist, aufden dienenden Grundstücken, insbesondere an den oben genannten Räumen , eineZentrale zur Erzeugung von Wärme, Warmwasser etc. , nebst Leitungen zuerrichten, zu betreiben und zu unterhalten sowie die entsprechenden Leitungenfür die Versorgung der anderen Häuser etc. zu verlegen etc.

    Meine Frage:

    1. Fällt dieser Sachverhalt unter eine zulässige „Gesamtbelastung“und würdet ihr Mithaftvermerke eintragen und wenn ja, wie genau?
    2. Könnten auch zwei Einzelrechte auf Antrageingetragen werden oder müsste der Inhalt jeweils abgeändert werden, da janicht auf beiden Grundstücken der selbe Inhalt benötigt wird


    Ich hoffe, ihr könnt mir weiterhelfen und ich konnte meinProblem einigermaßen schildern.

  • Der Energieversorger will ja eine einheitliche Anlage sichern, deren Komponenten sich zufällig auf zwei Grundstücken befinden. Ich würde auf beiden Grundstücken eine einheitliche beschränkte persönliche Dienstbarkeit betr. Heizzentrale eintragen. Was sich konkret auf welchem Grundstück befindet ergibt sich aus der Bewilligung. Und natürlich keine "Mithaftvermerke" - man stelle sich so etwas bei kilometerlangen Stromleitungen vor... :schock:

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