Hallo Kollegen!
Sachverhalt:
Beklagte 1: PKH ohne Zahlungsbestimmungen
Beklagte 2: PKH ohne Zahlungsbestimmungen
Beklagte 3: PKH mit Raten
Beklagte 4: PKH mit Raten
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten als Gesamtschuldner, jedoch wird die Einigungsgebühr gegeneinander aufgehoben.
Die PKH d. Beklagten 3 und 4 wurde auf deren Wunsch aufgehoben.
Nun rechnet der PKH-Anwalt ab... Gebührenerhöhung um 0,3 wegen 2 Auftraggebern, Einigungsgebühr usw.
Auszahlung aus Staatskasse ist erfolgt.
Wie kann ich das nun vom Bekl 3 und 4 zurückfordern und in welcher Höhe (Erhöhungsgebühr? Einigungsgebühr?)
Danke für jede Hilfe!!