Hallo,
gibt es auch ein Annahmeverweigerungsrecht in Strafsachen, wenn das Schriftstück (Strafbefehl) nicht in der Landessprache übersetzt wurde und mit Einschreiben Rückschein zugestellt werden sollte.
Es wurde versehentlich das Merkblatt für Annahmeverweigerung in Zivilsachen mit beigelegt, welches von dem Adressaten ausgefüllt zurückgesandt wurde, weil das Schriftstück nicht in seiner Landessprache war.
Der Beleg über die Zustellung mit Einschreiben Rückschein ist noch nicht zurück.
Gilt nun die Zustellung als erfolgt da der Adressat reagiert und das Formblatt Annahmeverweigerung zurück gesandt hat?