Malerrechnung als Parteikosten?

  • Hallo!

    Habe hier einen Kostenfestsetzungsantrag in einem Zivilverfahren, in dem die Partei zusätzlich zu den gängigen Gebühren 141 EUR Malerkosten als Privatkosten mit festgesetzt haben möchte.
    Dieser Maler wurde beauftragt, um die vom Sachverständigen gebohrten Löcher wieder zu verschliessen und zu streichen.

    Die Gegenpartei ist damit nicht einverstanden. Sie behauptet, dass nicht klar ist, ob diese Rechnung des Malers in Zusammenhang mit der Begutachtung steht. ??
    (Auf der Rechnung steht allerdings die Wohnung und "Instandsetzung von Beschädigungen durch Probeziehungen von Gutachten")

    Wie seht ihr das? Sind solche Kosten im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens zu berücksichtigen, da Sie evtl. notwendig iSd. §91 ZPO sind?

    Einmal editiert, zuletzt von 82 (25. Mai 2018 um 11:15)

  • Also ich würde es als erstattungsfähig ansehen, wenn ensprechende Glaubhaftmachung erfolgt ist, dass es sich bei der Rechnung um Kosten für Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands (vor Begutachtung) handelt.

    Durch die Begutachtung wurde ja der Zustand verschlechtert und somit ist es der Partei auch zuzumuten diese Verschlechterung wieder zu beseitigen.

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Derartige Kosten im Rahmen einer GA-Erstattung habe ich immer unbeanstandet berücksichtigt. Das Argument der Gegenseite erscheint fadenscheinig.

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