Hallo!
Habe hier einen Kostenfestsetzungsantrag in einem Zivilverfahren, in dem die Partei zusätzlich zu den gängigen Gebühren 141 EUR Malerkosten als Privatkosten mit festgesetzt haben möchte.
Dieser Maler wurde beauftragt, um die vom Sachverständigen gebohrten Löcher wieder zu verschliessen und zu streichen.
Die Gegenpartei ist damit nicht einverstanden. Sie behauptet, dass nicht klar ist, ob diese Rechnung des Malers in Zusammenhang mit der Begutachtung steht. ??
(Auf der Rechnung steht allerdings die Wohnung und "Instandsetzung von Beschädigungen durch Probeziehungen von Gutachten")
Wie seht ihr das? Sind solche Kosten im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens zu berücksichtigen, da Sie evtl. notwendig iSd. §91 ZPO sind?