Pflichtverletzung

  • Weiß jemand, ob ein Betreuer schon mal entlassen wurde, weil er seine Pflichten gegenüber dem Gericht nicht erfüllt.
    In den meiste Akten ist hier sogar schon der Gerichtsvollzieher wegen der Vollstreckung des Zwangsgeldes beauftragt.
    Es sind Monate vergangen, bald wieder neue RL. Die Betreuerin reagiert auf die Prüfungsbeanstandungen nicht, aber die Vergütungsanträge kommen regelmäßig.


    Was muss alles geschehen, damit der Beschluss über die Entlassung vom Richter einer Beschwerde standhält.
    Zumal die Frau ihre Betreuten dazu bringen wird, gegen Ihre Entlassung vorzugehen und kann ja auch sein, dass die Betreuten it ihr zufrieden sind, aber halt das Gericht nicht.

  • Was muss alles geschehen, damit der Beschluss über die Entlassung vom Richter einer Beschwerde standhält.

    Wenn der Beschluss vom Richter kommt, brauchst du dir doch keine Gedanken darüber zu machen? Aber mal von der Zuständigkeit für die Entlassung aus wichtigem Grund nach § 1908 b BGB abgesehen, kann ein unentschuldigter Verstoß gegen Rechnungslegungspflichten durchaus eine Entlassung rechtfertigen. Auch wenn damit das Wohl des Betreuten nur indirekt betroffen ist. Die Entlassung darf aber nicht unverhältnismäßig sein. Hier ist in der Begründung eine Abwägung gefragt. Teilweise reicht es bei ansonsten bester Versorgung des Betreuten oder bei familiärer Bindung, wenn man nur die Vermögenssorge entzieht.

    Ich würde die Akte mit dem zuständigen Abteilungsrichter besprechen.

  • Ich würde entweder die Vergütungsanträge zurückstellen, bis die RL da ist, weil sonst nicht geprüft werden, kann inwieweit der Betroffene vermögend ist oder nicht.

    Oder man könnte die Vergütungsansprüche der Betreuerin aufgrund der Zwangsgeldbeschlüsse pfänden (auch die aus anderen Verfahren). Wir haben hier mal einen entsprechenden Pfändungsbeschluss eines benachbarten Gerichts bekommen.
    Sowohl das Eine als auch das Andere sollte die Betreuerin dazu bewegen die RL einzureichen.

    Im Übrigen würde ich die Akte auch dem Richter vorlegen, zur Überprüfung der Geeignetheit der Betreuerin.
    Der Richter muss ohnehin in eigener Verantwortung entscheiden, ob er die Betreuerin entlassen will.
    M.E. sollte es ausreichen, wenn die Betreuerin anhaltend die gesetzlichen Pflichten gegenüber dem Gericht nicht oder nicht ausreichend erfüllt.

  • Du schickst den Gerichtsvollzieher? Du bist ja nett...

    Ich hätte ihr schon längst eine Kontenpfändung übergeholfen. Das beschleunigt ungemein, glaub mir!

    * Was schert´s die Eiche, wenn das Schwein sich an ihr reibt! *

  • Handelt es sich um eine ehrenamtliche Betreuerin?
    Ich würde auch mit dem zuständigen Richter reden und besprechen, ob nicht zumindest die Vermögenssorge entzogen werden kann.
    Wenn keine Abrechnungen eingereicht werden, dann muss das ja einen Grund haben. Entweder geht was nicht mit rechten Dingen zu und das Gericht soll das nicht merken oder die Betreuerin ist damit einfach überfordert, dann sollte zum Wohle des Betroffenen jemand die Vermögenssorge machen, der damit besser klar kommt.
    Das wird bei meinem Gericht schon hin und wieder mal gemacht, eine LG-Entscheidung dazu hab ich aber leider noch nicht gesehen oder erinnere mich gerade nicht.

  • Es handelt sich um eine Berufsbetreuerin mit fast 35 Verfahren bei mir.
    Und das ist es ja gerade, die Obrigkeit macht nichts. Das Problem ist der Richterin bekannt. Es gab schon eine Anhörung vor
    ca 6 Monaten und da wurde Besserung gelobt aber nichts passiert.

    Klar muss ich mir keinen Kopf machen wegen der Entlassung, es passiert aber auch nichts.
    Andererseits greift der Richter ja meine Probleme wegen der Pflichtverletzung auf. Ich will einen neuen Betreuer, er hat nur die Arbeit deswegen.


    Und weiter kann ich nicht ausholen, sonst beteiligt sich die Betreuerin hier noch an der Diskussion.

    Ich dachte einer weiß aktuelle Rechtssprechung.

  • Du schickst den Gerichtsvollzieher? Du bist ja nett...

    Ich hätte ihr schon längst eine Kontenpfändung übergeholfen. Das beschleunigt ungemein, glaub mir!


    Danke für diese nette Anregung :-))))

  • Verstehe auch nicht, warum die Berufsbetreuer, die immer wieder ihren Pflichten ggü. dem Gericht nicht nachkommen, nicht einfach mal entlassen werden.

    In deinem Fall würde ich die Sache mal an die Betreuungsbehörde weiterleiten und die sollen mal einen Bericht über die Geeignetheit schreiben. Das kannst auch du machen.
    Danach die Sache mit dem Bericht dem Richter vorlegen. Vielleicht hilft ihm das ja, wenn die BB das vll auch so wie du siehst.

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