Vielleicht kann mir einer von euch helfen.
GmbH A mit einer GmbH Z als alleiniger Gesellschafterin.
Im Vertrag der GmbH A ist zur Aufgabenverteilung der Gesellschafter lediglich festgelegt, dass die "Gesellschafterbeschlüsse für die in diesem Vertrag sowie im Gesetz vorgesehenen Beschlussgegenstände in Gesellschafterversammlungen gefasst werden"..."Gesellschafterversammlung ist beschlussfähig, wenn mehr als 50 % vertreten sind"..."Der Beschlussfassung der Gesellschafter unterliegen alle Maßnahme,die ihr durch Gesellschaftsvertrag oder Gesetz zugwiesen sind"
Also laut Vertrag - mangels abweichender Regelung - ist die Gesellschafterversammlung der GmbH A zuständig für eine GF-Bestellung, damit der GF der GmbH Z.
Im Gesellschaftsvertrag der GmbH Z ist jedoch festgelegt, dass der dortige Aufsichtsrat die GFs bei Tochterunternehmen (also hier der GmbH A) bestellt. Bestellt hat nun der Aufsichtsrat der Z einen GF für A. Ist das ok?