Hallo zusammen,
mein Antragsteller möchte folgendes: Er ist Alleinerbe eines Grundstück, auf dem noch eine Hypothek eingetragen ist. Diese ist nachweislich bereits zurückgezahlt worden. Die Gläubiger sind auch verstorben, Erben sind teilweise unbekannt. Die Löschung der Hypothek kann daher nicht erfolgen. Er will nun den Betrag der -bereits bezahlen- Hypothek, 5000 DM, hier hinterlegen. Ich sehe keinen Hinterlegungsgrund. Oder übersehe ich etwas? Ich verstehe den Antrag nicht. Angeblich hat der Notar dazu geraten.