Hallo.
Ich habe ein Problem.
Im Termin ist die Zeugin X nicht erschienen. Die Zeugin trägt die durch ihr Nichterscheinen entstandenen Kosten.
Termin 2: Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.
KfB wurde erlassen.
Nach 5 Monaten beantragt der Vertreter jetzt die Festsetzung der Reisekosten gegen die Zeugin (diese Kosten wurden aber auch schon im Beschluss gegen den Beklagten mit festgesetzt.)
RA ist der Ansicht Zeugin und Beklagter haften gesamtschuldnerisch.
Wie löse ich jetzt das Problem? Ich kann ja nicht einfach einen weiteren KfB gegen die Zeugin machen? und der KfB der in der Welt ist deutet nun ja auch nicht auf eine gesamtschuldnerische Haftung hin.