Kosten der Säumnis

  • Hallo.

    Ich habe ein Problem.

    Im Termin ist die Zeugin X nicht erschienen. Die Zeugin trägt die durch ihr Nichterscheinen entstandenen Kosten.
    Termin 2: Beklagte trägt auch die weiteren Kosten des Rechtsstreits.

    KfB wurde erlassen.

    Nach 5 Monaten beantragt der Vertreter jetzt die Festsetzung der Reisekosten gegen die Zeugin (diese Kosten wurden aber auch schon im Beschluss gegen den Beklagten mit festgesetzt.)
    RA ist der Ansicht Zeugin und Beklagter haften gesamtschuldnerisch.

    Wie löse ich jetzt das Problem? Ich kann ja nicht einfach einen weiteren KfB gegen die Zeugin machen? und der KfB der in der Welt ist deutet nun ja auch nicht auf eine gesamtschuldnerische Haftung hin.

  • Sofern die Reisekosten nur aufgrund des Nichterscheinens der Zeugin verursacht worden sind und diese Ihr laut einem Titel zur Last fallen, ist tatsächlich ein KfB gegen diese zu erlassen.
    Mit welcher Begründung möchtest du diesen verweigern? Der Anspruch gegen die Zeugin ist tituliert und diese Titulierung auch rechtskräftig. Den KfB wirst nicht ablehnen können mit der Begründung, dass die Kosten bereits -ggf. fehlerhaft- gegen den Beklagten festgesetzt wurden.


    Ist der andere KfB gegen den Beklagten bereits rechtskräftig, ist dieser nicht mehr zu ändern- der Beklagte hätte sich ggf. gegen diesen wehren müssen.

  • wer welche Kosten zu tragen hat, richtet sich nach der KGE. Hat der RA verpasst, die Zeugin aufzunehmen hat er Pech.

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