Bräuchte mal Hilfe in folgendem Fall:
Mir liegt ein Übertragungsvertrag Vater (V) auf Tochter (T) mit Vorbehaltsnießbrauch für V vor.
Außerdem ist folgendes vereinbart: Sollte V vor T versterben, ist E (=Ehefrau/Mutter) berechtigt, binnen 6 Monaten nach dem Tod von V die Bestellung eines identischen Nießbrauchs zu ihren Gunsten zu verlangen, sofern die Ehe zwischen E und v bis zu dessen Tod bestand.
Zur Sicherung dieses bedingten Anspruchs wird eine Vormerkung zugunsten von E bewilligt. Sie ist auflösend bedingt auf den Tod der Begünstigten und löschbar bei Vorlage eines rk Scheidungsurteils.
Hatte so ein Konstrukt noch nicht; hänge bei dem "löschbar ...".