Hallo,
ich stehe gerade auf dem Schlauch.
Im Kaufvertrag wird vereinbart, das der KP 200.000,00EUR beträgt. 55.000,--EUR werden durch Darlehensübernahme getilgt.
Für den Rest von 245.000,00 soll eine Sicherunshypothek über 235.000,00EUR eingetragen werden.
Kann eine Mindersicherung erfolgen oder muss die gesamte Restkaufgeldsumme gesichert werden?