Hallo liebe Mitstreiter,
ich habe einen Antrag des Pflichtverteiders vorliegen auf Erstattung der Dolmetscherkosten für sein Mandantengespräch in der JVA.
Soweit so gut.
Aber: Der von ihm beauftragte Dolmetscher (wohnt zwar am gleichen Ort wie der RA), aber 170 km von der JVA entfernt (einfache Fahrt 2 Stunden). So dass der Dolmetschereinsatz 663,00 EUR kostete.
Ich frage mich, ob ich ihm nicht irgendwie vorhalten kann, dass er auch einen Dolmetscher aus der Nähe der JVA hätte beauftragen können (Sprache albanisch). Ich empfinde das als nicht angemessen, finde aber keine Rspr. oder Literatur dazu.
Kann mir jemand weiter helfen?