Huhu,
kurze Frage:
Wenn bei einem Erbvertrag nach dem Längstlebenden lediglich eine Pflichtteilsstrafklausel vorhanden ist, eröffnet ihr das Testament ein zweites Mal? Es handel sich ja eigentlich um eine bedingte Enterbung. Ich würde es erneut eröffnen.
Im Erbscheinsverfahren:
Es sind vier Kinder vorhanden.
Zwei stellen den Erbscheinsantrag mit ausdrücklicher eV, dass keiner der Abkömmlinge den Pflichtteil nach dem Erstverstorbenen geltend gemacht hat.
Reicht dann Anhörung der übrigen Abkömmlinge oder muss jeder die eV abgeben und wenn ja in welcher Form.
Liebe Grüße