Hallo Forum,
ich habe ein Testament vorliegen, in welchem die Erblasserin folgendes bestimmt hat:
Hiermit bestimme ich, an meine zwei Kinder meine Nachlass wie folgt zu verteilen:
Name: TochterA
Name: Tochter B,
nach Abzug der Beerdigungskostensoll das übrige Geld in zwei Teile gehen.
Meine Wohnung in … bekommt meine Tochter A.
In dem Haus in … bekommt meine ledige Tochter B das Wohnrecht zu Lebzeiten. Sie wohnt bereits seit einigen Jahren kostenlos darin.
Danach geht es in den Besitz von Tochter A. Auch hat meine Tochter A das Recht das Haus zu verwalten.
Das Wort „danach“ lässt m.E. darauf schließen, dass die Erblasserin als Laie bzgl. des Hauses eine Vor- und Nacherbfolge gewollt hat. Da dies bekanntermaßen rein rechtlich nicht möglich ist, habe ich an ein Vor-/Nachvermächtnis (§ 2191 BGB) gedacht. Wer wäre dann allerdings Vorvermächtnisnehmer? Dadurch dass die Erblasserin der Tochter B „nur“ ein Wohnrecht einräumt ist ja vermutlich nicht gewollt, dass B die beschwerte Vorvermächtnisnehmerin sein soll?
Was meint ihr?
Gesetzliche Erben sind übrigens die zwei genannten Töchter.