Hallo,
der am 1.11.2017 verstorbene Erblasser war deutscher Staatsangehöriger. Er hatte seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt in Thailand. Seinen letzten inländischen gewöhnlichen Aufenthalt hatte er in unserem Gerichtsbezirk. Es liegt ein handschriftliches Testament vor, aus dem hervorgeht, dass seine Ehefrau Alleinerbin sein soll.
Ein Erbschein wird für die Auflösung eines Bankkontos bei der Postbank benötigt.
Welches Amtsgericht ist für die Erteilung des Erbscheins zuständig? Gem. Art. 10 EU-ErbrechtsVO das Amtsgericht, in dessen Bezirk sich das Postbankkonto befindet oder gem. § 343 Abs. II FamFG, das Gericht, wo der Erblasser seinen letzten gewöhnlichen Aufenthalt hatte?