Ich habe hier einen Antrag (in dem Falle Beratungshilfe), worin angegeben wird:
Einkommen: Renten = 1420 €
Antragstellerin ist im Pflegeheim und hat für Pflegeleistungen (nach Abzug der von der Pflegekasse gezahlten Beträge), Unterkunft und Verpflegung noch einen Eigenanteil von 1100,00 € zu erbringen, sodass ihr monatlich somit 320 € verbleiben.
Kann man in dem Falle noch den Freibetrag von 481 € in Abzug bringen, in dem ja auch ein Anteil für Verpflegung steckt?
Ergänzung: Unser Bezirksrevisor meinte in Zwischen, man könne ggf. von dem Freibetrag die Kosten für Verpflegung, die sich aus der Rechnung des Heimes ergeben (ca. 150 €) herausrechnen, aber eine gesetzliche Regelung für eine solche Herausrechnung gäbe es halt nicht, sodass sie nichts dagegen hätten, wenn man den vollen Freibetrag in derartigen Fällen in Abzug bringt.