Insolvenzverfahren und Kostenfestsetzungsbeschluss

  • Guten Morgen,
    ich habe wieder einmal eine Akte in der ich gerne nochmal Eure Meinung dazu hören möchte.

    Anerkenntnisurteil: Beklagter trägt die Kosten des Rechtsstreits.

    Klägervertreter reicht seinen KfA ein. Dann wurde der KfB erlassen.

    Gegen diesen wurde jetzt seitens des Beklagtenvertreters sofortige Beschwerde eingelegt.
    Zum einen weil die Gerichtskosten hinzugesetzt wurden (RA hat dies nicht verstanden) - wegen dieser Sache kann ich nicht abhelfen ;)

    Zum anderen weil nach Eingang des KfA aber vor KfB die Insolvenz eröffnet wurde. Davon hatte das Gericht (C-Akte) jedoch keine Kenntnis.

    Jetzt bin ich mir uneinig was zutun ist.

    Was mach ich mit dem KfB?
    Und konnte der RA überhaupt noch handeln wegen § 117 Inso?

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