In Wohnungsgrundbuch Nr. 1 steht ET A, in Wohnungsgrundbuch Nr. 2 steht ET B. Die Käufer möchten beide Wohnungen erwerben. Kann ich eine Gesamt-GS eintragen, wenn ET A und ET B an der Bestellung der GS mitgewirkt haben?
Vielen Dank schon mal.
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!