Ich sitze als Neuling allein in der Abteilung. Daher bitte ich um Hilfe.
Es betreiben mehrere Gläubiger die Forderungsversteigerung.
Nun teilen 3 Wochen vor Termin die Wasserwerke (betreiben aus Rangklasse 3 wegen öffentl.Last) per Fax mit, dass ein Kreditinstitut (betreibt bisher aus RKl 5 wg. dingl. Forderung) die Forderung abgelöst habe. Zugleich nehmen Sie ihre Antrag zurück. Nachweise liegen nicht vor.
Laut Stöber ist die Zulässigkeit der Rücknahme nach Ablösung wohl nicht eindeutig. Daher würde mich besonders die praktische Handhabung in HH interessieren...